Antrag der SPD Fraktion für den Ausschuss “ Schule,Sport und Soziales“

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal

Ulrike Langer
Reiner-Hütten Str. 18
51519 Odenthal
01. Mai 2018

Bürgermeister Robert Lennerts
Vorsitzender Ausschuss SchuSpoSo Ralf Merkenich

Sehr geeehrte Herr Bürgermeister Lennets, sehr geehrter Herr Merkenich,

mit Bezug auf ihren Antrag vom 20.10.2017 und den Beschluss des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales vom 15.11.2017 weist die SPD Fraktion erneut auf die Bedeutung der aufsuchenden Sozialarbeit- das heißt die Tätigkeit eines Streetworkers-hin, was sich aus der als Anlage beigefügten Darstellung der Arbeit eines Streetworkers ergibt.

Antrag:
Die SPD Fraktion beantragt daher, in der Sitzung am 16.05.2018 – an diesem Tag ist eine Bedarfssitzung vorgesehen- sie verweist aber im Übrigen auf §1 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Odenthal- zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Beschluss vom 15.11.2017 zügig umzusetzen. Sofern sich das Kreisjugendamt weigert, dem Beschluss zu folgen, wird das Amt aufgefordert, diese Ablehnung schriftlich zu begründen. Diese mögliche Ablehnung wird dem Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde zur Prüfung der Frage vorgelegt, ob diese Weigerung mit der Intention des Landesjugendplans und den dortigen Regelungen zu vereinbaren ist.
Da das Kreisjugendamt trotz der Kenntnis der örtlichen Bemühungen um eine effiziente Jugendarbeit bis heute, also annähernd ein halbes Jahr, keine schriftliche Konzeption vorgelegt hat und nach unserer Einschätzung ihre Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist, wird das Kreisjugendamt aufgefordert, bis zum 30. Juni 2018 der Gemeinde Odenthal einen entsprechenden Entwurf zur Abstimmung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Langer
Fraktionsvorsitzende SPD Odenthal

„Aufsuchende Jugendarbeit / Streetworker in Odenthal“
Rahmenkonzeption der SPD Fraktion, orientiert an den gesetzlichen Grundlages des Landes NRW

1. Ausgangssituation:
In der letzten Zeit zeichnen sich in Odenthal Situationen ab, in denen jugendliche Gruppen, aber auch vereinzelte Jugendliche von der Öffentlichkeit als störend, mitunter auch als bedrohlich erlebt werden. Sachbeschädigungen, öffentlicher Alkoholkonsum und verbale Provokationen führen zu Unbehagen und Missstimmung, vor allem bei der erwachsenen Bevölkerung und den Anwohnern.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen, Absperrungen, die Erwägung von Alkoholverboten auf Plätzen oder die Vertreibung der „Störenfriede“ scheinen nicht (allein) geeignet, die Situation nachhaltig zu entschärfen oder Frontenbildung zu verhindern. Jugendliche fühlen sich in solchen Fällen oft ausgegrenzt, suchen andere Treffpunkte auf, z.B. den Kiosk am Märchenwald.
Die Angehörigen dieser störenden Gruppe meiden weitestgehend die guten Angebote der sonstigen Jugendeinrichtungen in der Kommune, sei es als Folge von Ausgrenzung oder aus fehlendem eigenem Interesse, weil das Angebot uninteressant ist und die Öffnungszeiten nicht zielgruppen-konform sind. Sie nehmen selten am Leben und Wirken der ortsansässigen Vereine teil und suchen deshalb nach eigenen Freiräumen.
Aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork eröffnet die Chance, sozialraumbezogen auf die oft benachteiligten Jugendlichen, Gruppen und Cliquen zuzugehen. Sie kann im Wege einer persönlichen Beziehungsarbeit den durch kriminelle Handlungen, Gefährdungen oder durch Stigmatisierung auffälligen jungen Menschen unterstützend helfen und sich fördernd anbieten.
Streetwork oder auch Straßensozialarbeit wird auf dem Hintergrund der präventiven Ausrichtung der Jugendarbeit vereinzelt und projekthaft entwickelt, mit dem Ziel, durch diese Angebotsform zum Projektende hin Jugendliche in die bestehende Arbeit zu integrieren.

2. Gesetzlicher Auftrag, Leitlinien:
(SGB VIII):
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen“.
Jugendsozialarbeit soll zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen von jungen Menschen beitragen, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Dabei sind die Ursachen von nachrangiger Bedeutung. Aufsuchende mobile Jugendarbeit / Streetwork ist in Anwendung dieser Rechtsnorm die geeignete Form, um auf Jugendliche zuzugehen, die von anderen etablierten Angebotsformen nicht erreicht werden. Neben gruppenbezogenen Angeboten kann aufsuchende mobile Jugendarbeit / Streetwork dabei auch einzelfallbezogen agieren.

3. Adressaten / Zielgruppen:
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, erforderlichenfalls auch über das 27. Lebensjahr hinaus (§11 Abs. 4 KJHG),
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die nicht von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden sondern vorerst nur in mobilen Formen (§ 11 Abs. 2 KJHG) erreicht werden,
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die ausgegrenzt oder von Ausgrenzung bedroht sind.
Unter dem Aspekt des präventiven Ansatzes des Projektes richtet es sich auch an Randgruppen (Schulverweigerer, Drogenkonsumenten, Einzelgänger, Wohnungslose, Überschuldete, Zugehörige „auffälliger“ Subkulturen). Um Anzeichen einer negativen Entwicklung frühzeitig zu erkennen und offensichtlich oder versteckt Benachteiligte und potentiell Gefährdete auszumachen, wird eine Beziehung mit dem Ziel der Entwicklung und Annahme von Hilfe hergestellt.

4. Ziele:
Die Grundziele der aufsuchenden Jugendarbeit / Streetwork:
a) Die Verbesserung der Lebenswelt zumindest einzelner Mitglieder der genannten Zielgruppen, aber auch der Gruppen insgesamt.
– Stärkung der Persönlichkeit Einzelner (Voraussetzung eines Ausstiegs aus gefährdenden Peergroups),
– Förderung des Erwerbs individueller Handlungskompetenzen zur eigenverantwortlichen Lebensführung (Voraussetzung bei fehlender Unterstützung im Familienverband),
– Vermittlung von Hilfesystemen und Abbau von Schwellenängsten gegenüber anderen Hilfsangeboten (oft fehlender Zugang durch Unkenntnis),
– Aufbau der Angebotsstruktur (Erreichbarkeit des Streetworkers, Treffpunkte für die Zielgruppen, interessenspezifische Angebote),
– Eröffnung, Schaffung und Nutzbarmachung von Freizeitgestaltungsmöglichkeiten (auch nicht im Verein organisierte Jugendliche und Heranwachsende haben übereinstimmende Interessen),
– Ausstiegshilfen,
– Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen (z.B. Jugend- und Sozialhilfe, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familie, Existenzsicherung, Gesundheitsfürsorge),
– Stabilisierung von Szene- und Gruppenstrukturen.

b) Interessenvertretung:
Der Bereich der Interessenvertretung ist ein wichtiges, in der Praxis aber oft nur sehr schwer umzusetzendes Aufgabenfeld.
Die Zielgruppen sollen in ihren Normen und Werten akzeptiert werden. Die aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork soll Einfluss nehmen auf sozial- und jugendpolitische Entscheidungs- und Handlungsebenen. Die Installation aufsuchender Jugendarbeit / Streetwork geht in den vorliegenden Fällen oft auf die fehlende Akzeptanz der Zielgruppen in der Öffentlichkeit zurück. Die Öffentlichkeit erwartet von der Straßensozialarbeit / Streetwork Veränderung im Auftreten, teilweise sogar die Auflösung der (oft bedrohlich erscheinenden) Gruppen. Um die Interessen vertreten zu können, bedarf es einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit, die jugendliche Lebens- und Verhaltensweisen interpretiert und transparent macht und auf diesem Wege die Selbstverständlichkeit notwendiger Hilfen und Angebotsstrukturen erkennbar werden lässt.
Interessenvertretung soll zu Folgendem führen:
Verminderung von Stigmatisierung und Ausgrenzung,
Ausgleich sozialer Benachteiligungen,
einer Bindegliedfunktion / Vernetzung der Angebotsstrukturen,
Förderung / Ermöglichung der (Re-)Integration.

5. Handlungsraum und Methoden:
Handlungsraum für Streetwork sind die Orts- und Stadtteile der Gemeinde. Die Sozialräume werden durch die Fachkraft erschlossen, die dazu entsprechend mobil und erreichbar sein muss. Wichtig ist die Regelmäßigkeit des Erscheinens. Die Fachkraft muss den Jugendlichen als verlässliche und erreichbare Ansprechpartner/in deutlich werden.
Da, wo die Interventionen und die Entwicklung der eigenen Stärken von Kindern und Jugendlichen durch bestehende Angebote der verbandlichen und öffentlichen Kinder- und Jugendarbeit nicht ausreichen, gilt es, spezifische Hilfen anzuregen, solche zu vermitteln und die Beteiligten auf diesem Weg zu begleiten.
– Der Arbeitsansatz von Straßensozialarbeit / Streetwork zeichnet sich durch Niederschwelligkeit, Mobilität, Flexibilität und Kontinuität aus,
– Streetwork ist aufsuchender Natur. Sie begegnet den Zielgruppen in deren selbst gewählten Räumen / Orten und bietet gleichzeitig eine Anlaufstelle an. Wichtig ist die ständige Erreichbarkeit der Fachkraft,
– Die Angebote in der Anlaufstelle können sein: Grundversorgung, Freizeitgestaltung, Einzelhilfen, Beratung, Betreuung, Gruppen-/ Projektarbeit, fachlicher und kollegialer Austausch.
Entscheidender Faktor ist eine von Kontinuität geprägte verlässliche Beziehungsarbeit in der Szene. Aus dieser grundsätzlichen Bedingung heraus sind vor allem die Anforderungen an die durchführende Fachkraft einerseits und die Gewährleistung der Dauer der Maßnahmen andererseits zu formulieren.
Streetwork wird durch folgende Grundprinzipien charakterisiert:
– Parteilichkeit für die Jugendlichen und Erwachsenen
– Gewährleistung von Anonymität und Vertraulichkeit (ohne diese sind die Jugendlichen nicht zu erreichen),
– Kontinuität und Beziehung (kontinuierliche Präsenz „auf der Straße“),
– Ansprechbarkeit als „Universalpartner“ auf Basis von Freiwilligkeit (kein „sozialer Straßenfeger“),
– Förderung der Autonomie und Selbstverwaltung der Jugendlichen und Erwachsenen,
– Vernetzung,
– Öffentlichkeitsarbeit.
– Als besondere Probleme / Schwerpunkte gelten:
– Arbeit mit gewaltbereiten Jugendlichen,
– Arbeit mit auffälligen „Stadtteilcliquen“,
– Geschlechtsspezifische Arbeit,
– Arbeit mit Rauschmittelkonsumenten,
– Angebot von alternativen Erlebniswelten.

6. Personal:
Die Aufgabe muss von einer fachlich kompetenten und entsprechend ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden. In Betracht kommt das Berufsbild „Diplom-Sozialarbeiter/in bzw. Diplom-Sozialpädagoge/in“ oder ein vergleichbarer Abschluss (Bachelor). In gleicher Weise ausschlaggebend für ein Gelingen sind das persönliche Engagement und die Erfahrungs- und Reifemerkmale des Bewerbers/ der Bewerberin. Zu ersten fachlichen Schritten bedarf es einer Zuarbeit des Jugendzentrums., sofern dazu die Bereitschaft besteht.
Ausstattung der Fachkraft:
Eigener PKW gegen Kostenerstattung,
Mobiltelefon zur ständigen Erreichbarkeit,
Notebook zur mobilen Arbeit an unterschiedlichen Standorten,
Ausreichende Ausstattung mit Bürotechnik (ggf. Internetanschluss),
Kleines Handgeld zur Bestreitung gelegentlicher „unbürokratischer Hilfen“,
Geeignete Räumlichkeiten als Treffpunkt und Möglichkeit zur individuellen und zur Gruppenarbeit.

7. Projektdauer:
Aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork ist erst nach Ablauf von ein bis zwei Jahren auf einem Stand, der das Wirken in seinen Folgen erkennen lässt. Zunächst und in erster Linie geht es um Beziehungsarbeit, die Zeit braucht. Projekte sollen deshalb auf längere Zeit angelegt werden. Projekte werden in ihrem Verlauf und an deren Ende evaluiert, um Aussagen über einen möglichen Fortbestand, ggf. auch unter veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, treffen zu können. Grundlage hierfür sind neben der Jahresplanung auch Jahresberichte zur Dokumentation der erreichten Zielvereinbarungen.

8. Anstellungsträger / Zusammenarbeit:
Die Durchführung der Projekte wird durch das zuständige Jugendamt begleitet und finanziert Dem Modell des Kreises Oberberg folgend könnte hierfür, durch das Kreisjugendamt ein freier Träger in Anspruch genommen werden. Er muss bereit sein, notwendige Informationen, die zur Auswertung der Projektarbeit erforderlich sind, ggf. auch schriftlich vorzutragen und an notwendigen Projektgesprächen teilzunehmen. Weitergehende Einzelheiten zur sind ggf. in einer Vereinbarung festzuhalten

9. Fazit
Odenthal braucht baldmöglichst einen Streetworker, der je nach Bedarf in dem erforderlichen Rahmen aufsuchend und/oder mobile Jugendarbeit als volle Kraft tätig werden muss. Da die Angebote der örtlichen Jugendarbeit sowie die Öffnungszeiten völlig am Bedarf der Jugendlichen vorbei gehen, kann das Projekt Streetworker dafür Sorge tragen das sie sie endlich wahrgenommen und ungesetzt werden