Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal

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26.11. 2018

Satzung der Gemeinde Odenthal über die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS…

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts,

die o. a. Gebührensatzung sieht für Eltern mit geringen Jahreseinkommen ( z. B. 21.000 € oder 31.000 €) einen Monatsbeitrag von 40 bzw. 70 € vor. Die Gebührentabelle endet bei der Festlegung von 170 € für das erste Kind bei einem Familieneinkommen, das 70000 € übersteigt. Bei den höheren Einkommen, aber auch nur dann kann sich die gesamte Belastung erhöhen, falls noch Geschwisterkinder die OGS besuchen,

Die SPD Fraktion beantragt, die Satzung in zweierlei Hinsicht zu überarbeiten:

Zum einen soll der Besuch der OGS für Kinder, deren Eltern weniger als 40.000 € im Jahr verdienen, kostenfrei sein.

Gleichzeitig soll die Einstufung im oberen Bereich der Einkommen differenzierter gestaltet und nach oben erweitert werden. Nach unserer Auffassung gibt es in Odenthal eine größere Zahl von Bürger*innen, deren Jahreseinkommen die jetzt festgelegte Obergrenze von 70.000 € deutlich übersteigt.

Im Hinblick auf diesen Personenkreis muss deswegen eine weitere Entzerrung der Beiträge „nach unten“ und Differenzierung „nach oben“ erfolgen. Dabei ist der inzwischen gesetzlich festgelegte Rahmen bis 180 € auszuschöpfen.

Die SPD ist der Auffassung, dass eine intelligente Staffelung der OGS Gebühren in diesem Sinn den Zuzug von jungen Familien nach Odenthal begünstigt, damit unsere Infrastruktur sichert und durch ein höheres Steueraufkommen mittelfristig einen wünschenswerten Ausgleich zu eventuellen Ausfällen und einer Belastung des Gemeindehaushalts schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Deiters
Fraktionsvorsitzender SPD Odenthal