Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal
Rolf Deiters, Fraktionsvorsitzender
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51519 Odenthal
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15.11.2018
Herrn Bürgermeister Robert Lennerts Rathaus
51519 Odenthal
Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im Schulreinigungsbereich gemäß einer Förderung über §16e oder §16i SGB II
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts,
Bezugnehmend auf die Ausführungen der Verwaltung und des Schulleiters des Gymnasiums, Herrn Galilea, in der Schulausschusssitzung am 14. 11. 2018 zu der langzeitig bekannten Problematik der Reinigungssituation ( insbesondere der sanitären Anlagen) in Schulen,
beantragt die SPD Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen das Notwendige zu veranlassen, um diese Situation baldmöglichst, im wahrsten Sinne des Wortes zu „bereinigen“.
Offenbar reichen die bisher getroffenen Maßnahmen wegen der bekannten Arbeitsbedingungen in Gebäudereinigungsunternehmen nicht aus. Die SPD hält es für sinnvoll, für die Reinigung der öffentlichen Gebäude (insbesondere Schulen) eigene Kräfte einzustellen. Aus ihrer Sicht bietet das neue Teilhabechancengesetz die Möglichkeit mindestens kostenneutraler Lösungen.
Sie beantragt deswegen, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Der Bundestag hat am 06.11.2018 das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz ) verabschiedet, das am 01. 01. 2019 in Kraft tritt.
Als Teil dieses Konzepts schafft das Teilhabechancengesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Arbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Mit den beiden neuen Förderungen unterstützt die Bundesregierung Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen.
Es geht dabei um zwei unterschiedliche Zielgruppen. Von der neuen Förderung „ Teilhabe am Arbeitsmarkt“ können Menschen profitieren, die
- über 25 Jahre alt sind.
- für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzfristig beschäftigt waren.
Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
Arbeitgeber, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGB II Leistungen erhalten haben, können mit einem Zuschuss zu dem Gehalt des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100% des Mindestlohns – es sei denn, der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10%. Die Förderung dauert maximal 5 Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden.
Arbeitgeber, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für zwei Jahre. Im ersten Jahr in Höhe von75% des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50%. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regeln in Anspruch nehmen.
Die beiden Förderungen unterstützen sogenannte „Coaches“ , die den ehemaligen Langzeitarbeitslosen dabei helfen, im Berufsleben wieder Fuß zu fassen. Beispielsweise, indem sie bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags helfen.
Quelle: Newsletter des MAS vom 09. 11. 2018
Nach der Aussage von Herrn Gilles des Jobcenters Bergisch Gladbach vom 15. 11 2018 unterstützt das Arbeitsagentur derartige Maßnahmen ab 01. 01. 2019., u. a. mit der Auswahl geeigneter Bewerber.
Da die Fördermittel kreisbezogen kontingentiert werden ( nach unseren Informationen bekommt der Rheinisch Bergische Kreis über 6 Millionen Euro) sollten die Überlegungen möglichst kurzfristig abgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Deiters
Fraktionsvorsitzender SPD Odenthal