3zügigkeit der Odenthaler Realschule

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal

Rolf Deiters, Fraktionsvorsitzender
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Antrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts,

Sie haben den Fraktionsvorsitzenden am 18.02.2019 mitgeteilt, dass 73 Kinder für das neue Schuljahr 2019/20 in der Ganztagsrealschule Odenthal angemeldet wurden.

Herr Bosbach hat uns am 19.02.2019 darüber informiert, dass die Verwaltung in Übereinstimmung mit der derzeitigen Beschlusslage vorbehaltlich der Zustimmung der Ausschussgremien die Einrichtung von 3 Parallelklassen für das nächste Schuljahr befürwortet.

Selbstverständlich wird die SPD-Fraktion begeistert der Einrichtung der drei Parallelklassen zustimmen.

Wir sehen jetzt unser ursprüngliches Anliegen zur Zügigkeit der Realschule durch die Praxis bestätigt und stellen deshalb erneut einen Antrag zur Zügigkeit, um den Unruhen und den Befürchtungen unter den Odenthaler Eltern vorzubeugen. Dieser Antrag soll aber erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales am 3. April 2019 am beraten werden, um allen Gremien gebührend Zeit zur Beratung zu ermöglichen.

Antrag:

Die Ganztagsrealschule Odenthal wird 2- zügig geführt. Sollte bis zum 30.4. eines jeden Jahres die Zahl von Anmeldungen der Schüler aus Odenthal, Kürten, Wermelskirchen und Burscheid die Zahl XX (noch festzulegen) überschreiten, wird die Ganztagsrealschule 3-zügig geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Deiters
Fraktionsvorsitzender

Nachfolgend fünf Begründungen:

1. Derzeitige Beschlusslage nach Abstimmung im Schulausschuss vom 14.11.2018: 

Die Realschule Odenthal wird weiterhin 2-zügig geführt, mit der Möglichkeit gem. § 81 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs.1 SchulG durch die Schulleitung in eigener Zuständigkeit (bei ausreichendem Raumbestand) ab der Jahrgangsstufe 7 Klassen zu teilen.
Das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/20 wird vorgezogen.

Diese Beschlusslage hat zu einer ganz erheblichen Verunsicherung der Odenthaler Eltern geführt. Diese konnten im Vorfeld der Anmeldung nicht sicher sein, ob ihr Kind angenommen wird, da bei einer Anmeldezahl über der Klassengröße von zwei Klassen sowohl Odenthaler, als auch auswärtige Kinder nach einem Auswahlverfahren, in dem alle Kinder (außer Inklusionskindern) gleichberechtigt sind, abgelehnt werden müssen, da ja eine „Dreizügigkeit“ erst ab Klasse 7 in dem Beschluss vorgesehen ist.
Eine derartige Unsicherheit, verbunden mit der Unwägbarkeit eines Auswahlverfahrens halten wir für den Bildungsstandort Odenthal nicht für angemessen.

2. Zur Information die jeweiligen, im Beschluss des Schulausschusses zitierten Schulgesetzparagraphen:

§ 46
Aufnahme in die Schule, Schulwechsel
(1) Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklasse  pro Jahrgang. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann vorübergehend Schülerinnen und Schüler als Gäste aufnehmen. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zu Beginn des Schuljahres, in Weiterbildungskollegs zu Beginn des Schulhalbjahres in die Schule aufgenommen.

§ 81
Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen
(1) Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen
fest. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben
des Ministeriums (§ 93 Abs. 2 Nr. 3) gebildet werden können.

Nach diesen Gesetzestexten kann ein Schulleiter immer innerhalb des vom Schulträger festgelegten Rahmens über die Zahl der Parallelklassen entscheiden. Der Odenthaler Zusatz „ab der Jahrgangsstufe 7“ ist demnach obsolet.

3. Odenthaler Schulen für Odenthaler Kinder

Auch die SPD-Fraktion folgt der Argumentation von Herrn Krämer-Mandeau, dass Odenthal sich nicht zuständig für die Beschulung ortsfremder Kinder zuständig fühlen sollte.
So erinnern wir an eine langjährige, von allen Fraktionen und der Verwaltung getragene Beschlusslage zur Zügigkeit des Odenthaler Gymnasiums, die erst vor ca. 4 Jahren zugunsten der 4-Zügigkeit verändert wurde (siehe Anlage). Diese sah vor, dass die Zügigkeit des Gymnasiums auf vier Klassen erhöht werden konnte, wenn dies die Anmeldezahl von Odenthaler Schüler/innen erforderte. In dem Bewusstsein, dass in einem Auswahlverfahren diejenigen Kinder, an deren Heimatort keine Realschule existiert, gleichberechtigt mit Odenthaler Kindern sind, erweitern wir die Vorgabe auf die „Anmeldezahlen von Schülern aus Odenthal, Kürten, Burscheid und Wermelskirchen“.

4. Differenzierungsmöglichkeiten

Unstrittig ist, dass eine größere Schülerzahl in einer Jahrgangsstufe bessere Differenzierungsmöglichkeiten ermöglicht, z.B. die Einrichtung von Differenzierungskursen zum Erlernen der 2. Fremdsprache, welches eine Voraussetzung zum etwaigen späteren Wechsel auf die gymnasiale Oberstufe darstellt.

5. Raumsituation

Auch die SPD-Fraktion ist sich der prekären Raumsituation im Schulzentrum bewusst.
Falls die Anmeldezahlen der Kinder aus den genannten Orten gleichbleibend 3 Klassen ergeben sollten, erhöht sich der Raumbedarf der Realschule um maximal 2-3 Klassenräume. Selbst in den Ausführungen der Verwaltung zum TOP 5 zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales vom 14.11.2019 wird davon ausgegangen, dass eine 3-Zügigkeit nur zwei weitere Klassenräume bindet („Im Falle einer 3-.Zügigkeit sind 2 weitere Klassenräume hinzuzurechnen“). Hierzu ist anzumerken, dass in den letzten Jahren jeweils 3 oder 4 Jahrgangsstufen bereits 3-zügig waren. Bei geringeren Anmeldezahlen verringert sich der zusätzliche Raumbedarf natürlich entsprechend.

Dennoch ist ein zusätzlicher Raumbedarf der Realschule unstrittig und auch hier folgen wir der Argumentation von Herrn Krämer-Mandeau, der einen Erweiterungsbau als unverzichtbar sieht. Er schlug hierzu einen Neubau von naturwissenschaftlichen Fachräumen vor. Diese könnten dann für größere Klassenfrequenzen ausgelegt werden, wobei die alten Fachräume als Klassenzimmer genutzt werden könnten.

Hierzu erfolgt ein späterer Antrag der SPD-Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Deiters
Fraktionsvorsitzender

Anlage 1: Überlegungen zur Zügigkeit der Odenthaler Sekundarstufenschulen aus dem Protokoll der Schulausschusssitzung vom 19.11.2014

Frau Bräutigam stellt den Antrag, den formulierten Verwaltungsvorschlag abzuändern und einen Beschluss wie folgt zu fassen:

  1. Die Sitzung des Rates wird vom 11.03.2015 auf den 12.03.2015, die Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 12.03.2015 auf den 10.03.2015 verlegt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Schulverwaltung und allen Schulleitungen im Schulcampus Odenthal sowie ggf. unter Einbeziehung eines externen Sachverständigen ein Nutzungs- und Raumkonzept zu erstellen. Dabei soll der Raumbedarf für die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums, die über drei Jahre auslaufende Hauptschule, die zweizügige Realschule und gleichzeitig als Variante die Änderung der Zweizügigkeit der Realschule auf eine Dreizügigkeit sowie der Grundschule Odenthal nebst OGS berücksichtigt werden

    Auf Basis des Nutzungs- und Raumkonzeptes soll im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales am 04.02.2015 und in der vorgezogenen Ratssitzung am 12.03.2015 ein Beschluss zur ggf. Änderung der Zügigkeit bei der Realschule auf eine Dreizügigkeit gefasst werden. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 04.02.2015 alle erforderlichen Beteiligungs- und Anhörungsverfahrenen für den Zügigkeitsänderungsbeschluss der Realschule durchzuführen und die Kosten an alternativen Standorten für die Aufstellung von Containern zu ermitteln. Das Gymnasium Odenthal wird unabhängig davon ab dem Schuljahr 2015/2016 vierzügig fortgeführt.

    Dieser Beschluss wird von den Anwesenden einstimmig gefasst.

Anlage 2: Odenthaler Rats-Beschluss zur Zügigkeit des Gymnasiums vom 14.12.1999