Leitlinien für eine Selbstbeschränkung des Gemeinderates bezüglich der Genehmigung von finanziellen Ausgaben für den Haushalt 2019 und die Haushalte der kommenden Jahre.

Anträge zur finanziellen Situation der Gemeinde Odenthal.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal

Rolf Deiters, Fraktionsvorsitzender
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51519 Odenthal
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Odenthal, 25.08.2019

 

 

Anträge zur finanziellen Situation der Gemeinde:

Leitlinien für eine Selbstbeschränkung der Gemeinde bezüglich der Genehmigung von finanziellen Ausgaben für den Haushalt 2019 und die Haushalte der kommenden Jahre.

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts,

die finanziellen Aufwendungen der Gemeinde in dieser Legislaturperiode sind, trotz der günstigen Finanzierungsbedingungen, inzwischen grenzwertig.

Die dramatischen Untersuchungsergebnisse des Zustands der für das Anlagevermögen relevanten Gemeindestraßen und Wege, sowie die Einschätzung der Kosten für die Instandhaltung der Abwasserkanäle und Wasserleitungen u.Ä. zeigen einen Investitionsstau in zweistelliger Millionenhöhe, der nur mit außerordentlichen finanziellen Aufwendungen und damit großen Belastungen der zukünftigen Haushalte zu bewältigen ist.

Die Publizierung dieser Kosten für die Straßensanierung, das aus unserer Sicht überdimensionierte Feuerwehrgerätehaus Voiswinkel, die Beschaffung einer Drehleiter für 6 zu schützende Objekte für 450000-650000 €, der zunehmend teurere Neubau der Grundschule Neschen, die kostenintensiven Planungskosten für die Gemeindeentwicklung und ISEK, um nur einiges beispielhaft zu nennen, haben inzwischen bei vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu spürbaren Unsicherheiten bezüglich der Finanzentwicklung unserer Gemeinde geführt.

Das Gefühl dieser Bürgerinnen und Bürger, dass ihre Einwände und Anregungen bei der Auswertung der Bürgerbeiträge für das Gemeindeentwicklungskonzept weitgehend ignoriert wurden, wird heftig kommuniziert und behindert jedes Engagement für die weiteren Planungen. Das ist deswegen bedenklich, weil von ihnen laufend neue Projekte zur Kenntnis genommen werden müssen, deren Sinnhaftigkeit ihnen häufig verborgen bleibt.

In Anbetracht der Kommunalwahlen ist es für Politik und Verwaltung an der Zeit, gemeinsam durch verantwortungsvolle und nachvollziehbare Handlungen und transparente Entscheidungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu erarbeiten und zu erwerben.

Mit einer klaren Zielvorgabe zu einer strikten Selbstbeschränkung des Gemeinderats, zukünftig nur noch Beschlüsse zu fassen, deren Inhalt unschwer erkennbar ist und in ihrer Nachhaltigkeit dem direkten Nutzen Odenthals und seiner Bürger/innen dient, wird durch den Gemeinderat nach unserer Auffassung ein zukunftsweisendes Zeichen gesetzt.

Die SPD-Fraktion hält es deswegen als Zielvorgabe für erforderlich, dass Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen zukünftig auch wie für die im Folgenden beschriebenen beispielhaften und erweiterbaren Vorgaben den direkten Bürgernutzen beschreiben müssen und von den Ausschüssen und dem Rat entsprechend kritisch zu prüfen sind.

Zukünftige Maßnahmen sind nur dann zu genehmigen, wenn sich ein Kosten-Nutzen-Vergleich positiv darstellen lässt. Hierzu sind die realen Gesamtkosten mit ausgewiesenen Planungskosten, die Nachhaltigkeit und Auswirkung auf das Anlagevermögen und den Gemeindehaushalt darzustellen.

Der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger kann sowohl in materieller als auch immaterieller Hinsicht bestehen und ist diesbezüglich im Antrag beziehungsweise der Verwaltungsvorlage zu spezifizieren. Notwendige Projekte zur finanziellen Vorsorge und zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur können daher, weil begründbar, durchgeführt werden.

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen beispielhaft aufgezeigt, um die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit in Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Analyse zu überdenken.

  • Im HH-Plan 2019 sind ca. 900.000 € Planungskosten veranschlagt.
    Es ist zu prüfen, inwieweit diese Kosten zum derzeitigen Zeitpunkt aufgewandt werden müssen, da die Ergebnisse der Planungen Kosten verursachen, für deren Realisierung die finanziellen Mittel voraussehbar gar nicht zur Verfügung stehen und dadurch der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger gar nicht erkennbar ist. Abgesehen davon ist zumindest zu prüfen, ob die Verwaltung kostensparend die Planungen selbst durchführen kann, beziehungsweise mit welchen Personalaufwendungen und damit verbundenen Kosten zu rechnen ist, wenn zumindest überschaubare Projekte, Auswertungen von Ausschreibungen und Planung und Bauleitung von Unterhaltungsmaßnahmen in Eigenregie durchgeführt werden.

 

  • Das Projekt „Achse Odenthal Altenberg“ verursacht Planungskosten von 70.000 €. Der Sinn, Zweck und Nutzen für den Bürger erschließt sich möglicherweise erst durch die Arbeit des Planungsbüros. Für die SPD-Fraktion steht allerdings fest, dass die Arbeitsergebnisse vor ihrer Durchführung der angesprochenen konkreten Kosten-Nutzen-Analyse unterworfen werden müssen.

 

 

  • Weiterhin ist bei allen Bauvorhaben zu prüfen, ob die Ausführung nach maximalen Standards vorzunehmen, oder ob das gleiche Ziel auch in preisgünstigerer Alternative zu erreichen ist (z.B. Auswahl der Amokalarmanlage an Schulen, die umliegende Städte erheblich kostengünstiger realisiert haben).
    Die Anlage eines zusätzlichen, vorrangig nicht unseren Bürgerinnen und Bürgern dienenden Parkplatzes am Busbahnhof in Altenberg ist in der Abwägung des Kosten-Nutzens nicht darstellbar, da alternativ eine kurzfristige Erweiterung des Parkplatzes Schöllerhof zur Entlastung an den wenigen Veranstaltungstagen denkbar ist.

 

  • Ein Parkleitsystem für ca. 80.000€ in Altenberg mit vorgesehenen 4 Großtafeln (3x4m) und 64 weiteren Hinweisschildern hält einer kritischen Überprüfung unter Kosten-Nutzen Gesichtspunkten nicht stand und ist deswegen ersatzlos zu streichen. Für Odenthaler Bürgerinnen und Bürger ist das völlig überflüssig und die auswärtigen Besucher werden schon mit den vorhandenen, unterstützt von ihren Smartphones, einen der Parkplätze finden. Die Mittel könnten so z.B. für die digitale Ausstattung der Schulen genutzt werden.

 

  • Gleiches gilt für die Idee, den Vorplatz des Altenberger Domes durch Poller (veranschlagte Kosten 90.000 €) zu sichern, deren Nutzen aus fachlicher Sicht in erhebliche Zweifel gezogen wird und zudem älteren Mitbürgern, die bis zum Hauptportal gefahren werden müssen, den Kirchgang unnötig erschweren.

 

  • Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist im weitesten Sinn auch im Zusammenhang mit der Ausweisung von Neubaugebieten erforderlich. Anforderungen bezüglich des Nutzens können zum Beispiel positive Auswirkungen auf die demographische Entwicklung, bezahlbaren Wohnraum, Mehrgenerationenkonzepte oder auch nachweislich positive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen sein.

 

  • Zur dringend erforderlichen Sanierung der Gemeindestraßen und somit zum Erhalt des Anlagevermögens der Gemeinde sollten nach gründlich erfolgter Kosten-Nutzen-Analyse aller Ausgaben ausreichend Mittel zurückgestellt werden, um für die Zukunft bilanzrelevante Veränderungen des Anlagevermögens zu verhindern und der Gefahr zu entgehen, ein Haushaltssicherungskonzept erstellen zu müssen.

Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, bedarf es einer effektiven Verwaltungsstruktur.

Die SPD Fraktion beantragt:

  • Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, wegen der beschriebenen finanziellen Situation der Gemeinde eine Selbstbeschränkung für das Haushaltsjahr 2019 und die kommenden Haushaltsjahre zu beschließen. Das heißt, Ausgaben im investiven Bereich und mit Auswirkungen auf diesen Bereich werden nur zur notwendigen Sicherung der Infrastruktur oder wenn ein direkter Nutzen für die Bürger/innen ersichtlich und nachvollziehbar begründet ist, beschlossen.

 

  • Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die für das Haushaltsjahr 2019 unter anderem beispielhaft genannten und beschlossenen ausgabewirksamen Sachverhalte unter den vorgenannten Kriterien erneut zu beraten und gefasste Beschlüsse gegebenenfalls aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den im Sachverhalt aufgezeigten Beispielen zu prüfen, ob weitere Maßnahmen zu überdenken sind.

 

  • Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Kostenermittlung für eine Organisationsuntersuchung der Verwaltung einzuleiten. Die Zielvorgabe ist, gemeinsam mit der Verwaltung die Organisationsstruktur zu untersuchen und eine effektive Arbeitsstruktur und gegebenenfalls eine veränderte Personalstruktur zu erarbeiten, die die Verwaltung bei der Erledigung der sich verändernden Aufgaben unterstützt.

 

Die Auswahl eines geeigneten Unternehmens und die Bewertung der Ergebnisse sollte durch einen kompetenten Arbeitskreis des Gemeinderats begleitet werden.

Die Mitglieder der SPD Fraktion sind sich darüber im Klaren, dass die beantragte Selbstbeschränkung den Verzicht auf manche wünschenswerte Maßnahme bedeutet. Sie hält sie trotzdem für erforderlich, um zu vermeiden, in Gefahr zu geraten, ein Haushaltssicherungskonzept erstellen oder die Grundsteuer erhöhen zu müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Deiters
Fraktionsvorsitzender