Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal
Rolf Deiters, Fraktionsvorsitzender
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Odenthal,18.09.2019
Anträge
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts,
die SPD Fraktion beantragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen über die Mitteilung des Regierungspräsidenten zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans und die dort aufgezeigten Bewertungskriterien und die Antwort an ihn zu beraten.
Ihre diesbezügliche Mitteilung, Rats- und Ausschussmitglieder über den weiteren Fortgang „in Kenntnis zu setzen“ zeigt eine aus unserer Sicht völlig unzutreffende Bewertung des Vorgangs und fehlerhafte Einschätzung der Befugnisse der Verwaltung.
Es handelt sich nämlich nicht um einen Vorgang der sogenannten“ laufenden Verwaltung“, sondern um Bewertungs- und Einordnungsfragen, die im zuständigen Fachausschuss, gerade auch im Hinblick auf die geänderten rechtlichen Bestimmungen, vor einer öffentlichen Verlautbarung der Gemeinde zu beraten sind.
Der Inhalt einer Antwort an den Regierungspräsidenten muss das Beratungsergebnis im Ausschuss, gflls. auch unterschiedliche Auffassungen, beinhalten und vom Ausschuss beschlossen werden.
Ob die Kriterien für eine, wie die gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich hervorheben, “ausnahmsweise“ Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in Bauland vorliegen und ein gründlicher Abwägungsprozess stattgefunden hat, ist nämlich keine „Einschätzung“ der Verwaltung, sondern allein den politischen Gremien vorbehalten.
Die SPD Fraktion wiederholt deswegen ihre Forderung und stellt den
Antrag, den Inhalt der Antwort an den Regierungspräsidenten mit dem Ausschuss abzustimmen.
Das bedeutet, dass diese erst nach dem 10. 10. erfolgen kann.
Eine besondere Eilbedürftigkeit, vor diesem Termin zu antworten, ist nicht erkennbar.
Unter keinem Gesichtspunkt kann aus unserer Sicht die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei
Lenz und Johlen hilfreich sein, deren Inanspruchnahme für den vorliegenden Fall mit dem Ausschuss abgestimmt werden müsste und nicht unter dem Gesichtspunkt einer juristischen Beratung im üblichen Sinn durch die Beauftragung durch die Verwaltung veranlasst werden kann.
Die Mitteilung des Regierungspräsidenten zeigt sehr deutlich, dass auch nach den vorgenommenen Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften eine gründliche Abwägung bei der Inanspruchnahme von Freiräumen für die Umwandlung in Bauland vorgenommen werden muss und nur in sehr eng gesteckten Grenzen möglich ist. Wir wiederholen aus diesem Grund unseren bisher nicht abgestimmten
Antrag, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Bewertung der Rechtslage unter Einbeziehung der geänderten gesetzlichen Vorschriften – aus unserer Sicht in der Tendenz ebenso freiraumschützend wie die bisherigen Bestimmungen- zu beauftragen.
Nach wie vor sind wir der Auffassung. dass die uns vorgelegte „ gutachterliche Stellungnahme“ des Büros Lenz und Johlen in dieser Angelegenheit eher der Begründung einer gewünschten Entscheidung des „Auftraggebers“, als einer objektiven Bewertung der bestehenden und erwarteten Rechtslage diente.
Ob dies seine Ursache in dem mit den politischen Gremien nicht abgestimmten und nicht schriftlich fixierten Auftrag an das Büro hatte, entzieht sich unserer Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Deiters
Fraktionsvorsitzender