Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal
Oliver Deiters, Fraktionsvorsitzender
In der Follmühle 30
51519 Odenthal
Email: deitersimmobilien@nullgmx.de
Mobil: 01578-6779105
Odenthal, 30.08.2021
Herrn Bürgermeister
Robert Lennerts
Rathaus
51519 Odenthal
Antrag zum Ausschuss für Infrastruktur und Vergabe am 01.09.2021, sowie dem Ausschuss für Umwelt, Wirtschaft Tourismus und Kultur am 23.09.2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts, geehrte Herren Löhe und Bruns,
die SPD Fraktion Odenthal beantragt, den Pflichten einer Gemeinde nach dem novelliertem
Hochwasserschutzgesetz II 2018 nachzukommen Demnach ist der Hochwasserschutz in der
Planung, Anordnung und Durchführung eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge .
Versäumnisse und Fehler in diesem Zusammenhang können nach herrschender Rechtsprechung
als Amtspflichtverletzung zu Schadensersatzansprüchen der Geschädigten nach § 839 BGB
führen.
Unabhängig von den in der Zukunft zu planenden Maßnahmen muss nach unserer Auffassung
das vorhandene Entwässerungskonzept für die vorgesehene Bebauung der „Dhünner Wiese“ im
Hinblick auf die Ereignisse des 14. Juli dieses Jahres entsprechend dem novellierten
Hochwasserschutzgesetz von einem vereidigten Gutachter/ Sachverständigen dahingehend
überprüft werden, ob die letzten oder in der Zukunft zu erwartenden Starkregenereignisse in
der bisherigen Begutachtung die notwendige Beachtung finden. Außerdem müssen mögliche
Folgen für die umliegenden Siedlungsbereiche in das Entwässerungskonzept mit einbezogen
werden.
Begründung:
Aus unserer Sicht ist das vorliegende Entwässerungskonzept nach dem derzeitigem Wissens
und Erkenntnisstandstand, das heißt, mit Blick auf den erlebten Starkregen und die von
Wissenschaftlern glaubhaft vorausgesagte Wiederholung solcher Ereignisse mit hoher
Wahrscheinlichkeit unzureichend und muss nachgebessert werden.
Mitarbeiter/innen der unteren Behörde für den Umweltschutz haben bereits bei der Planung im
Februar 2020 darauf hingewiesen, dass das Konzept möglicherweise nicht ausreichend ist. Nach
erneuter Sichtung des Konzeptes, auch unterstützt durch eine Fachexpertise, ist unsere Fraktion
zu dem Ergebnis gekommen, das das seinerzeit vom Investor in Auftrag gegebene Konzept nicht
geeignet und ausreichend ist, um Überschwemmungen auf der „Dhünner Wiese“, unter
Berücksichtigung und Zugrundelegung der stattgefundenen Niederschlagsergebnisse und dem
der Starkregengefährdungsanalyse des Klimaanpassungsberichtes des Rheinisch-Bergischen-
Kreises für die Gemeinde Odenthal über die zu erwartenden Niederschlagsereignisse und die
Vulnerabilität der Gemeinde Odenthal und damit massive Schäden auf den zu bebauenden
Grundstücken, wie auch auf den umgebenden tieferliegenden Grundstücken zu verhindern.
Das Konzept geht z.B. von einem moderaten Starkregen von maximal 15 Min aus, in dem eine
Regenhöhe von 15, 4 mm Regen fällt Das Konzept berücksichtigt weder die extremen
Niederschlagsereignisse vom Juli 2021 noch zu erwartende extreme Niederschlagsereignisse oder
die dazu gehörigen Fließwege. Es berücksichtigt auch nicht ausreichend die Folgen für
angrenzende Siedlungen. Dies Konzept richtet sich ausschließlich nach einer DIN-Norm, die zwar
der Norm entspricht, allerdings nur moderate Niederschlagsereignisse berücksichtigt.
Deutlich höhere Anforderungen gelten im Hinblick auf das im Jahr 2018 grundlegend novellierte
Hochwasserschutzgesetz II, hier den § 78 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und den
neugeschaffenen §78a WHG, also für „ Überschwemmungsgebiete“, in denen ein
Überschwemmungsereignis mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Die Änderung des WHG verstärkt zudem auch den Schutz von Risikogebieten außerhalb von
Überschwemmungsgebieten. Hier ist für künftige Bauvorhaben nicht mehr nur ein
Risikomanagement erforderlich. Nunmehr gelten auch hier erhöhte Anforderungen an
Bauleitung und Bauweise. Die geplante Kanalumlenkung und die Wasserspeicherung durch die
geplanten Gründächer etc. wird nach Expertenmeinung sehr kritisch gesehen, um die Mengen
eines Extremniederschlages aufzunehmen. Das Wasser muss ja in Richtung des nächsten Flusses/
Baches abfließen. Es wird insbesondere zu größeren Fließmengen in tiefer gelegene Grundstücke
kommen.
Eine Bauplanung, die das tatsächliche Überschwemmungsrisiko nicht berücksichtigt, verstößt
gegen das novellierte Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts im Sinne der §§78 und 78a
(WHG ), Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Bauerlaubnis sind u.a. die
Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger zu beachten.
Bei der Planung ist auch ein Starkregenkonzept zu beachten, das sich mindestens an bereits
existierenden Monitoring Ergebnissen orientieren muss. Aus dem Projektteilbericht
„Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Rheinisch-Bergischen Kreis-
Teilbericht Starkregen“ geht eindeutig hervor, dass aufgrund der Topographie Odenthals
Überschwemmungen der Hangabflüsse die größten Gefahren darstellen und Odenthal
vulnerabel ist.
Leider sind Extremniederschläge und Fließrichtungen, wie auch bisherige Starkregenanalysen in
dem vorliegenden Entwässerungskonzept gar nicht oder nur ungenügend berücksichtigt.
Deswegen besteht die Notwendigkeit zur Nachbesserung des Konzepts, d.h. zur Planung und
Durchführung erkennbar gebotener Maßnahmen bzw. Unterlassung verfehlter baulicher
Planungen zum Schutz möglicherweise Betroffener, insbesondere den Anliegern/Eigentümern
nahe gelegener Grundstücke.
Sofern einzelne Belange nicht fachlich korrekt abgewogen und hinreichend berücksichtigt
worden sind, muss der Bebauungsplan entsprechend beraten und gflls neu beschlossen werden.
Erfolgt dies nicht und treten später Schäden ein, droht der Kommune seitens der betroffenen
Grundstückseigentümer/innen eine Haftung wegen Planungsschäden (§§ 38,39 ff.BauGB).
Diese neuen Regelungen sind Maßnahmen des Gesetzgebers, um dem vorsorgenden
Hochwasserschutz Vorrang einzuräumen und lösen daher derzeit keine Ersatzansprüche gegen
die Gemeinde aus.
Für die Zukunft gilt aber Folgendes:
Ein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde kann sich auch daraus ergeben, dass sie ihrem
Informationspflichten im Rahmen der Bauleitplanung nicht nachkommt. Dies ist beispielsweise
dann der Fall, wenn sie ein Baugebiet wider besseres Wissen in ein faktisches
Überschwemmungsgebiet hinein plant, ohne eine Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 Nr.1 BauGB
oder eine nachrichtliche Übernahme bzw. einen Vermerk im Sinn der des § 9 Abs. 6a BauGB in
den Plan aufzunehmen
Da der Hochwasserschutz eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, ist die Gemeinde,
sofern sie eine Bebauung ohne Gewährleistung des Hochwasser- und Starkregenschutzes zulässt,
im Schadenfall verpflichtet, den betroffenen Immobilieneigentümern der „Dhünner Wiese“ und
der angrenzenden Grundstücke Ersatz zu leisten, da nach derzeitigem Kenntnisstand ein hoher
Sachschaden aufgrund von Planungsmängeln bezüglich der Bebauungsvorhaben aufgrund von
Hochwasser/ Starkregen zu befürchten ist. Die Gemeinde ist auch wegen des
Hochwasserschutzgesetzes II verpflichtet, Schäden aufgrund von Überschwemmungen
vorzubeugen und zukünftige Überschwemmungsflächen zu kennzeichnen. Da „die Dhünner
Wiese“ Überschwemmungsgebiet ist und das Risiko besteht, auch tiefer liegende Grundstücke
nicht mehr ausreichend schützen zu können, ist sie verpflichtet, im Einvernehmen mit der
Baugenehmigungsbehörde die Genehmigung von Bauvorhaben dahin gehend erneut zu
überprüfen. Außerdem ist bei nicht bestehendem ausreichendem Entwässerungskonzept
abzuwägen, ob Schadensersatzansprüche durch künftige Schäden nicht höher sein könnten als
Schadensersatzansprüche, die durch eine Kaufrückabwicklung entstehen würden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Entwässerungskonzept „Dhünner Wiese“ unter diesen
Gesichtspunkten neu begutachten zu lassen. Dabei sollen die stattgefundenen und zu
erwartenden Niederschlagsextremwetterereignisse und die tiefer liegenden Siedlungen
berücksichtigt werden. Auch sollen bereits vorhandene Starkregenanalysekarten des Rheinisch-
Bergischen Kreises für die Gemeinde Odenthal, sowie Fließwege und die Berücksichtigung von
Extremniederschlagsereignissen als Grundlage für die Begutachtung genommen werden. Ferner
wird noch einmal auf die Notwendigkeit der Erstellung einer Starkregengefahrenkarte für die
Gemeinde Odenthal hingewiesen, die noch exakter Auskunft über die zu erwartenden Fließwege
und Mengen geben kann.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, nach der erneuten Begutachtung das Ergebnis über
Überschwemmungsgebiete in Odenthal zu veröffentlichen.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde
die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, einen Baubeginn zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender SPD-Odenthal
Oliver Deiters