Sozialdemokratische Partei Deutschlands Odenthal
Oliver Deiters, Fraktionsvorsitzender
In der Follmühle 30
51519 Odenthal
Email: deitersimmobilien@nullgmx.de
Mobil: 01578-6779105
Odenthal, 31.08.2021
Herrn Bürgermeister
Robert Lennerts
Rathaus
51519 Odenthal
Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lennerts,
sehr geehrte Herren Vorsitzende Peter Sittard, Phillip Löhe, Christian Bruns
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gehört zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements und dient unter anderem der Retention von Hochwasserabflüssen, um die Überflutungswahrscheinlichkeit der von Menschen bewohnten Gebiete zu reduzieren. Ausgewiesene Überschwemmungsgebiete haben unmittelbare planungsrechtliche Auswirkungen, wie zum Beispiel Restriktionen bei der Ausweisung neuer oder Erweiterung bestehender Baugebiete.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gibt für die Ausweisung eines solchen Gebietes folgende Verfahrenshinweise:
Aufgabe der Kommune ist die formale Feststellung beziehungsweise die vorläufige Sicherung von allen am 14.07.2021 sichtbar gewordenen Überschwemmungsgebieten und deren Kennzeichnung in einer Karte, die veröffentlicht werden muss. Anschließend muss ein Antrag auf Festsetzung dieser Überschwemmungsgebiete öffentlich bekannt gemacht werden, damit die Odenthaler Bürgerinnen und Bürger davon in Kenntnis gesetzt werden und sich dazu äußern können.
Danach muss dieser Antrag an die obere Wasserschutzbehörde weitergeleitet werden, damit diese den Antrag prüfen und gegebenenfalls als Überschwemmungsgebiet gesichert eintragen kann. Die eigetragenen Überschwemmungsgebiete sind in den Flächennutzugsplan und alle betroffenen Bauleitpläne der Gemeinde zu übernehmen,
Zur Analyse und Identifizierung von Überschwemmungsgebieten reichen bestehende Hochwassergefahrenkarten ( Wupperverband ) nachvollziehbar nicht aus. Sie sind nur ein Teil der Bewertung. Vorangegangene Überschwemmungen, sowie alle anderen vorhandenen Risiko- und Analysekarten ( Rheinisch- Bergischer Kreis ) , sowie Gutachten von Behörden und Ingenieurbüros, als auch topographische Besonderheiten werden zur Prüfung und Bewertung mit heran gezogen. Diese Verfahrensweise orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben.
Daher müssen auch die bisher ( bis zum 14.o7 dieses Jahres ) nicht als gefährdet eingestuften Gebiete, wie zum Beispiel die „Dhünner Wiese“ in die Prüfung mit einbezogen werden.
Aus dem Gesetz ergibt sich nach unserer Kenntnis die Verpflichtung der Gemeinde, Überschwemmungsgebiete zu identifizieren und vorläufig zu sichern.
Der Starkregen vom 14.07. dieses Jahres und die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse haben uns deutlich gemacht, dass die bisherigen angedachten Maßnahmen zum Schutz der Odenthaler Bevölkerung nicht ausreichen. Insbesondere geht der jetzige Hinweis der Verwaltung, man habe die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz schon vor Jahren auf den Wupperverband übertragen, unseres Erachtens deswegen fehl, weil das Ereignis vom Juli jedenfalls ein Tätigwerden der Gemeinde, welcher Art auch immer, erfordert. Aus welchem Grund die Gemeindeverwaltung unseres Wissens nach bisher nicht aktiv geworden ist, entzieht sich unserer Kenntnis
Aus diesem Grund beantragt die SPD Fraktion zum Schutz der Odenthaler Bürgerinnen und Bürger und zur Abwendung eventueller zukünftiger Schadensersatzansprüche wegen Versäumnissen in der Daseinsvorsorge gegen die Gemeinde die Verwaltung zu beauftragen, die vorbeschriebenen notwendigen Schritte einzuleiten , um denkbare Überschwemmungsgebiete zu identifizieren, sie festschreiben zu lassen und im Kontakt mit dem Regierungspräsidenten, die daraus folgenden weiteren Maßnahmen zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender SPD Odenthal
Oliver Deiters